FAQ - Berufsschule
Häufige Fragen zur Berufsschule
Schüleranmeldung und Klasseneinteilung:
NEU: Die Anmeldung der Auszubildenden erfolgt ab sofort über das Online-Formular durch den Betrieb. Achten Sie bitte auf eine vollständig ausgefüllte Anmeldung, damit unnötige Nachfragen vermieden werden. Die Einteilung der Auszubildenden in die einzelnen Klassen findet am Tag der Aufnahme (s. Terminplan) statt. Erst zu diesem Zeitpunkt haben wir alle Anmeldungen als Planungsgrundlage für die ersten Wochen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vorab keine Auskünfte über Klasseneinteilung und Stundenplan geben können. Da an der Berufsschule auch Meldungen nach dem ersten Schultag möglich sind, kann es in Ausnahmefällen auch nach Schuljahresbeginn zu einer Umbildung von Klassen und einer Änderung des Stundenplans kommen.
Auszubildende mit verkürzter Ausbildungsdauer kommen in der Regel nicht in gesonderte Klassen. Bei auf zwei Jahren verkürzter Ausbildung sind deshalb zwei Varianten möglich: Entweder beginnt die Ausbildung im zweiten Schuljahr (dann müssen vom Auszubildenden möglichst schnell die Inhalte des ersten Schuljahres nachgeholt werden) oder es beginnt die Ausbildung im ersten Schuljahr (dann müssen die Inhalte des letzten Schuljahres selbstständig „vorgelernt“ werden). Dies ist v.a. auch bei Umschülern der Fall. Bitte informieren Sie sich ggf. vorher bei ihren Ausbildern und den Kammern, welche Variante für Sie vorteilhaft ist und geben Sie dies bei der Anmeldung mit an.
Verkürzte Ausbildungsdauer Kaufmann-/frau für Büromanagement
Die regelmäßige Ausbildungsdauer im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement beträgt 3 Jahre. Auszubildende, die auf 2 ½ Jahre verkürzen, müssen dies bei der zuständigen Kammer beantragen. Sie gehen dann bereits im November des dritten Schuljahres in die Prüfung. Vor allem im Lernfeld 10 (Kosten- und Leistungsrechnung) bedeutet das, dass die Inhalte selbständig durch den Auszubildenden erarbeitet werden müssen.
Bei einer Verkürzung auf 2 Jahre gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Start im ersten Schul(!)jahr. Die Prüfung erfolgt dann im Mai des zweiten Schuljahres. Dann müssen die Inhalte des zweiten Schuljahres ab Mai und des dritten Schuljahres selbständig erarbeitet werden.
2. Start im zweiten Schul(!)jahr. Die Prüfung erfolgt ebenfalls im Mai des dann dritten Schuljahres. Die Inhalte des ersten Schuljahres müssen selbständig erarbeitet werden. Außerdem muss mit den Kammern geklärt werden, wann der erste Teil der Abschlussprüfung geschrieben wird. Regelmäßig wäre das bereits zwei Monate nach Beginn des Schulunterrichts mit dem Stoff des ersten (!) Jahres der Fall. Die Kammer wird deshalb die Prüfung auf einen späteren Termin legen. Der Stoff des ersten Schuljahres ist Bestandteil der Abschlussprüfung Teil 1 und muss dann vom Auszubildenden selbständig erarbeitet werden (v.a. Büroorganisation, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation).
Da die unterrichtenden Lehrpersonen auch auf die Auszubildenden mit regulärer, dreijähriger Ausbildungsdauer Rücksicht nehmen müssen, kann die Themenbehandlung und die Unterrichtsgeschwindigkeit nicht auf Verkürzungen angepasst werden.
Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass eine Verkürzung der Ausbildungsdauer gut überlegt sein will und nur bei außergewöhnlich hoher Bereitschaft zur selbständigen Erarbeitung der Lerninhalte zu empfehlen ist. In der Regel starten Auszubildende mit zweijähriger Ausbildungsdauer und Umschüler im zweiten Schul(!)jahr.
Schüleraufnahme / Einschulung:
Die neuen Auszubildenden nehmen wir jeweils am zweiten Schultag (regelmäßig Dienstag, s. Terminplan) nach den Sommerferien im Foyer der KSA (Eingang C) ab 14 Uhr auf. An diesem Tag erhalten die Auszubildenden ihren Stundenplan und wichtige Informationen für den Schulbeginn. Die Aufnahme dauert bis ca. 16 Uhr.
Befreiung vom Unterricht:
Ein Auszubildender kann nur in Ausnahmefällen von der Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule befreit/beurlaubt werden.
Dafür benötigen wir vom Ausbildungsbetrieb einen Antrag per Brief oder Email, dem wir nur zustimmen dürfen, wenn ein Befreiungs-/Beurlaubungsgrund gemäß Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg vorliegt. Die möglichen Beurlaubungsgründe entnehmen Sie bitte der Schulbesuchsbesuchsverordnung. Dabei ist für die Beurlaubung vom Unterricht aus betrieblichen Gründen vor allem § 5 der Schulbesuchsverordnung relevant.
Bedingungen für eine Zustimmung sind:
- Angabe Beurlaubungsgrund
- geringe Fehlzeiten und gute Noten
- der versäumte Unterrichtsstoff ist vom Schüler/von der Schülerin vollständig und unverzüglich ohne weitere Aufforderung nachzuarbeiten
Der Beurlaubungsantrag muss mindestens eine Woche vor der Unterrichtsbefreiung gestellt werden. Bei einer Befreiung bis zu zwei Tagen ist die Klassenleitung, bei mehr als zwei Tagen die Schul- bzw. Abteilungsleitung zuständig. Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie neben dem Schülernamen auch die Klassenbezeichnung angeben können.
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:
Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie von der zuständigen Industrie- und Handelskammer , der Handwerkskammer oder der Steuerberaterkammer.
Einer vorzeitigen Zulassung kann nur zugestimmt werden, wenn die Leistungen im Ausbildungsbetrieb sowie im Durchschnitt der Kammer-Prüfungsfächer mit 2,4 oder besser benotet werden. Informationen dazu erhalten Sie bei den zuständigen Kammern.
Wichtige Informationen zur Abschlussprüfung...
... haben wir auf einer gesonderten Seite hinterlegt.
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse:
Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse für unsere Schülerinnen und Schüler erfolgt unmittelbar nach der Notenkonferenz durch den Klassenlehrer. Das Sekretariat kann keine Notenauskünfte erteilen. Die Klassenlehrer informieren alle Prüfungsteilnehmer vorab darüber. Prüfungsteilnehmer, die nicht an der KSA unterrichtet wurden ("Externe Teilnehmer") bekommen ihre Ergebnisse direkt von der zuständigen Kammer mitgeteilt. Die KSA darf dazu keine Auskünfte erteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür.
Bildungspläne der Berufsschule
Die Bildungspläne aller Ausbildungsberufe der KSA finden Sie auf dem Server des ZSL (Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg) .
Bitte nutzen Sie den Link auch für den Fall, dass Sie im Rahmen eines weiterführenden Studiums nach anrechenbaren Inhalten der Ausbildung suchen.
Mittlerer Bildungsabschluss nach der Berufsschule
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Absolvent*innen einer Ausbildung die Mittlere Reife. Nähere Informationen erhalten Sie hier. Im Sekretariat wird bei Vorlage der entsprechenden Dokumente die Bescheinigung ausgefüllt.
Freistellung und Anrechnung von Berufsschulzeiten
Zur Frage, wie die Zeiten des Berufsschulbesuchs auf die Ausbildungszeit angerechnet werden und wie die Freistellung an Berufsschultagen im Gesetz geregelt ist, informiert die IHK Ostwürttemberg hier. Grundlage für die Regelungen sind § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz und § 15 Berufsbildungsgesetz.
Probleme bei der Ausbildung?
Die Assistierte Ausbildung der Agentur für Arbeit (AsA) hilft bei Problemen weiter. Ansprechpartner finden Sie an der Schule bei den Bildungsbegleitern und beim BBQ